Wer darf nicht Fasten?
Schangere Frauen
Schwangere Frauen dürfen nicht fasten, denn der Organismus von Mutter und Kind ist sowieso schon stark belastet. Während einer Schwangerschaft muss besonders darauf geachtet werden, dass es zu keinem Mangel in der Versorgung beider kommt.
Eine Fastenkur könnte für Mutter und Kind sehr ungesund werden, wenn es dabei zu Mangelerscheinungen kommt. Deshalb sollte in der Zeit der Schwangerschaft nicht gefastet werden.
Krebs-, Tuberkulose- und Schilddrüsenüberfunktion
Menschen die an Krebs erkrankt sind, an Tuberkulose leiden oder an einer Überfunktion der Schilddrüsen leiden, dürfen nicht fasten. Hierbei handelt es sich ohnehin schon um Krankheiten, die am Körper zehren. Der Organismus ist dann nicht mehr in der Lage, angemessen auf den Fasten-Reiz zu reagieren.
Chronischen Entzündungen und Magengeschwüre
Leiden Patienten unter chronischen Entzündungen oder Magengeschwüren, sind diese ebenfalls nicht geeignet, eine Fastenkur zu machen. Die einzige Ausnahme hier bildet die chronische Dickdarmentzündung, auch Kolitis genannt. Hier wäre es Möglich, unter ärztlicher Aufsicht eine Fasten- Kur zu machen.
Fasten nach einer Operation
Des Weiteren dürfen Personen, die frisch operiert wurden oder gerade eine schwere Infektionskrankheit hinter sich haben, nicht gleich fasten. Der Organismus dieser Menschen ist ohnehin noch sehr geschwächt und belastet.
In Ausnahmefällen, kann eine Fasten-Kur eine unterstützende regenerierende Maßnahme darstellen, allerdings sollte diese unbedingt von einem Arzt oder Therapeut angeordnet werden. Hierbei handelt es sich dann wohl um Einzelfälle.
Altersschwachen Menschen
Das Fasten ist auch bei altersschwachen Menschen nicht erlaubt, die unter Abmagerung leiden. Eine Fasten-Kur würde den Körper noch mehr schwächen wie er ohnehin schon ist.
Hinweis: Diese Aufzählung ist beispielhaft und hat keinen Anspruch auf Vollständkigkeit. Eine Fastenkur sollte immer erst nach Absprache mit einem Arzt erfolgen.